Stephan B., der Mann, der eine lebenslange Haftstrafe für den Angriff auf eine deutsche Synagoge im Jahr 2019 verbüßt, wurde kürzlich zu einer zusätzlichen siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Dies erfolgte nach einem gescheiterten Fluchtversuch aus dem Gefängnis.
Der 32-jährige Stephan B. wurde wegen des Mordes an zwei Personen während eines versuchten Massakers in einer Synagoge in Halle, Deutschland, am Jom Kippur 2019 verurteilt. Während seiner lebenslangen Haftstrafe in einer Einrichtung in der Nähe von Magdeburg versuchte er, am 12. Dezember 2022 mit einer selbstgebauten Schusswaffe zwei Gefängnisbeamte als Geiseln zu nehmen, um zu fliehen.
Das Gericht stellte fest, dass B. die Geiseln bedroht hatte, indem er verlangte, dass sie Türen und Tore öffnen, um seine Flucht zu ermöglichen. Er gab sogar einen „Warnschuss“ ab, um sie einzuschüchtern. Er gab den Versuch jedoch auf, als ihm klar wurde, dass es keine Chance auf Erfolg gab. Die Geiseln blieben zwar körperlich unverletzt, erlitten jedoch psychologische Traumata, für die B. nun eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 25.262 € zahlen muss.
Die vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden beschrieb B. als eine Person mit „erheblicher krimineller Energie“ und als „schwer psychisch gestört“. Trotz seines psychischen Zustands wurde er für den Prozess für geeignet befunden. Die Richterin bemerkte B.s fehlendes Einfühlungsvermögen, was durch sein Verhalten während des Prozesses deutlich wurde, und sein anhaltendes Interesse an einer Flucht.
B.s Verhalten im Gefängnis ist durch Schweigen, gelegentliche Wutausbrüche und einen völligen Mangel an Kommunikation mit dem Gefängnispersonal, Psychiatern, Sozialarbeitern oder Ärzten gekennzeichnet. Er gilt als unbehandelbar und nicht therapierbar.
Diese zusätzliche Strafe unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen, die B.s Fall sowohl in Bezug auf die Sicherheit im Gefängnissystem als auch auf die breiteren Fragen im Umgang mit psychisch gestörten Straftätern darstellt. Die Entscheidung des Gerichts, weitere Strafen und Entschädigungen zu verhängen, betont die Ernsthaftigkeit des Fluchtversuchs und seine Auswirkungen auf die Opfer.
Quelle: DW